DAK-Bonus für erfolgreiche ambulante Komplexbehandlung des PIBB-Netzes in den Jahren 2014-2016
Einer der ersten Verträge zur integrierten Versorgung (inzwischen beendet) wurde bereits 2011 mit der DAK Gesundheit vereinbart. Darin ist unter anderem ein Bonus vorgesehen, sofern die in der IV eingeschriebenen Patient*innen weniger als 30 Prozent an Krankenhaustagen aufweisen im Vergleich zu einer von der DAK morbiditätsadjustierter Vergleichsgruppe.
Rückwirkend für die Jahre 2014, 2015 und 2016 hat die DAK nun für die Patient*innen, die in einer Verlängerungsphase behandelt wurden, die erfolgreiche Arbeit des PIBB-Netzes mit einem Bonus belohnt.