Start der Ambulanten Komplexbehandlung zum 1. Oktober

Start der Ambulanten Komplexbehandlung zum 1. Oktober

Die PIBB bereitet sich schon seit längerem auf den Start der ambulanten Komplexbehandlung vor. Nun kam vor kurzem die Mitteilung von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: Die Komplexbehandlung kann zum 1. Oktober starten. Voraussetzung für die Aufnahme einer Patient*in ist eine Diagnose aus F10-F99, ein GAF-Wert von max. 50 und das Vorliegen von mind. zwei Behandlungsmaßnahmen in einem Quartal (z. B. psychiatrische Behandlung plus Psychotherapie oder psychiatrische Behandlung plus psychiatrische Pflege/Soziotherapie/Ergotherapie).

Weitere Informationen gibt es auf der KBV-Themenseite „Psychiatrische und psychotherapeutische Komplexbehandlung“

Wer sich als niedergelassene Fachärzt*in für Psychiatrie und Psychotherapie (oder verwandter Fachgruppen) oder als ärztliche/psychologische Psychotherapeut*in beteiligen will, muss sich einem Netzverbund anschließen und mit diesem einen Netzverbundvertrag vereinbaren. Psychiatrische Kliniken und therapeutische Dienste (psychiatrische Pflege, Soziotherapie, Ergotherapie) schließen einen Kooperationsvertrag mit dem Netz ab.

Auch die Vergütung ist inzwischen geregelt und beschlossen: Die psychiatrische Eingangssprechstunde, die differentialdiagnostische Abklärung, die Aufgaben der Bezugsärzt*in/Bezugspsychotherapeut*in, die Fallbesprechungen und die Koordination werden unter den Leistungsziffern 37.5 abgerechnet.

Die PIBB ist weiterhin offen für neue Kooperationspartner*innen. Interessent*innen können gerne zu uns Kontakt aufnehmen über: iv@pi-bb.de

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