Aktuelles

Wir verurteilen den völkerrechtswidrigen Krieg von Putins Russland gegen die Ukraine und fordern eine sofortige Einstellung aller russischen Angriffshandlungen und die Aufnahme von Friedensverhandlungen unter Beachtung der Souveränität und der Freiheit der Ukraine. Mit Empörung und Entsetzen haben wir beobachten müssen, wie auch die Zivilbevölkerung immer stärker unter den massiven Angriffen der russischen Streitkräfte leidet.

Als Ärzte, Psychotherapeuten und therapeutisch Tätige in der psychiatrischen Versorgung wissen wir, dass derartige existentielle Bedrohungen zusätzlich zu den allgemeinen Belastungen auch zu schweren psychischen Beeinträchtigungen und Traumatisierungen bei den betroffenen Menschen führen können und dass auch nach dem Ende direkter Kriegshandlungen dauerhafte Beeinträchtigungen und Folgeerkrankungen auftreten können. Wir kennen aus dem beruflichen Alltag die psychischen Folgen erfahrener Kriegstraumatisierungen, von Flucht und Entwurzelung. Auch vor diesem Hintergrund, aber gleichermaßen als friedliebende Europäer appellieren wir an die Bevölkerung und die Regierung Russlands, die Kampfhandlungen unverzüglich einzustellen und die Souveränität der Ukraine zu achten.

Anfang Septemeber hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Erstfassung einer neuen Richtlinie zur Versorgung von Patient*innen mit kompexem Behandlungsbedarf vorgelegt und verabschiedet. Die Behandlung nach dieser Richtlinie wird voraussichtlich MItte nächsten Jahres neue Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Patient*innen mit ärztlich diagnostizierten psychischen Erkrankungen, die deutliche Beeinträchtigungen in verschiedenen Lebensbereichen aufweisen und für eine adäquaten Versorgung unterschiedliche Behandler*innen (z. B. Psychiater*in, Psychotherapeut*in) oder Therapeut*innen (z. B. Ergo- und Soziotherapeut*innen, psychiatrische Plfegekräfte) in Anspruch nehmen, sollen dann in einem Netz versorgt werden und eine strukturierte und koordinierte Behandlung mit einem gemeinsamen Behandlungsplan erfahren. Gemeinsame Fallbesprechungen der verschiedenen Behandler*innen sind fester Bestandteil der Behandlung.

Nun erfolgt noch eine Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit. Viele Fragen, u. a. auch die Vergütung sind bislang aber noch völlig offen.

Die PIBB begrüßt die Verabschiedung der Richtlinie und konnte als stellungnahmeberechtigte Institution ihre langjährigen Erfahrungen mit der sog. ambulanten Komplexbehandlung einbringen. Sie weist außerdem darauf hin, dass in ihrem multiprofessinellem Netz wesentliche Elemente der neuen Behandlungsform (z. B. gemeinsame Fallbesprechungen) schon seit vielen Jahren erfolgreich zum Nutzen der Patient*innen praktiziert werden.

Die AOK Nordost hat den vor 10 Jahren vereinbarten Vertrag zur integrierten Versorgung psychisch kranker Menschen zum 30.9.2021 gekündigt.

Die PIBB bedauert die Kündigung außerordentlich und weist darauf hin, dass in den letzten 3 Jahren mit Hilfe entsprechender Steuerungsmaßnahmen der PIBB bereits erhebliche Einsparungen erfolgt sind. Tatsächlich gibt es aber eine gewisse Anzahl psychisch kranker Menschen, die eine Unterstützung durch die psychiatrische Pflege oder die Soziotherapie dauerhaft benötigen, um ein selbstständiges Leben außerhalb der Klinik gestalten zu können. Insofern habe die Integrierte Versorgung auch mit Blick auf die Regelversorgung gezeigt, dass hier ein entsprechender Bedarf gegeben ist und zukünftig auch berücksichtigt werden muss.

Auch während der nun schon über ein Jahr andauernden Pandemie haben die engagierten Fachärzt*innen, psychiatrischen Pflegedienste und Soziotherapeut*innen in Kooperation mit den beteiligten Krankenkassen im PIBB-Netz alles getan, um die Angebote für die Patient*innen aufrecht zu erhalten:

  • Die ärztlichen Sprechstunden wurden fortgeführt und teilweise als Videosprechstunden realisiert.
  • Die psychiatrischen Pflegedienste und Soziotherapeut*innen verlegten ihre aufsuchende Tätigkeit immer da, wo es möglich war, ins Freie (z. B. bei Spaziergängen) oder hielten den Kontakt zu den Patient*innen über Telefon aufrecht. 
  • Mit der AOK und der BKK-VBU wurden Vereinbarungen getroffen, dass anstelle von persönlichen Kontakten auch Video- und Telefonkontakte angeboten werden konnten und honoriert wurden.

Einzelne Fachärzt*innen des PIBB-Netzes sind außerdem seit einigen Wochen dabei, ihre Patient*innen in der Praxis gegen COVID19 zu impfen, um für alle ein möglichst niedrigschwelliges Impfangebot bereit zu stellen.  

Die PIBB bedankt sich bei allen engagierten Netzteilnehmer*innen und Kooperationspartner*innen!

Der 11-jährige Bendix (Mika Tritto) lebt in Berlin zusammen mit seinem alleinerziehenden Vater (Andreas Döhler), der schwer depressiv ist und seine berufliche Tätigkeit als U-Bahnfahrer nur noch mit großen Anstrengungen ausüben kann. Den Alltag organisiert Bendix weitgehend alleine und übernimmt gegenüber dem Vater die Rolle des fürsorglichen Kümmerers.

Bei einem Sportfest lernt er die 16-jährige Jule (Ella Morgen) kennen, die emotional-instabil ist und zunächst nichts von ihm wissen will. Zwischen beiden entwickelt sich eine Freundschaft und Jule hilft ihm dabei, die Erkrankung seines Vaters besser zu verstehen und vermittelt den Kontakt zu ihrer Therapeutin. Als der Vater in eine psychiatrische Klinik aufgenommen wird und Bendix für diese Zeit in eine Pflegefamilie kommen soll, empfindet er das quasi als Verrat und fasst einen verzweifelten Plan.

Der Film zeigt, ohne je belehrend zu wirken, die besonderen Probleme und Schwierigkeiten, denen sich Kinder von psychisch kranken Eltern gegenübergestellt sehen. Dr. Michael Krebs hat das Filmteam zum Thema Depression fachlich beraten und findet den Film großartig.

ZDF 26.04.2021 um 20:15

Weitere Infos:
https://www.zdf.de/filme/der-fernsehfilm-der-woche/das-versprechen-156.html

Vor kurzem kam erneut eine erfreuliche Erfolgsmeldung von der DAK Gesundheit: Auch für die Jahre 2017 und 2018 ist die mit der PIBB vereinbarte Bonusregelung erreicht worden. Zum Hintergrund: Nach der Vereinbarung wird der Bonus fällig, wenn die Gruppe der in die IV eingeschriebenen Patienten im Vergleich zu einer von der DAK morbiditätsadjustierten Vergleichsgruppe weniger als 30 Prozent an Krankenhaustagen aufweist.

Besonders erfreulich ist es aus Sicht der PIBB, dass dieses positive Ergebnis in beiden Jahren sowohl für Berlin als auch für Brandenburg erreicht wurde. Dies weist einmal mehr darauf hin, dass die ambulante Komplexbehandlung und das koordinierte Zusammenwirken im Netz auch in einem Flächenland wie Brandenburg erfogreich umgesetzt werden kann.

Auch 21 Jahre nach Einführung der rechtlichen Grundlage für die Soziotherapie im Jahr 2000 ist die Situation insgesamt wenig zufriedenstellend. Immer noch gibt es Bundesländer, in denen die Soziotherapie nicht oder nur höchst marginal vertreten ist, so z. B. auch in Brandenburg. Hier gibt es aktuell nach unserem Kenntnisstand nur vier Anbieter von Soziotherapie, so dass von einem flächendeckenden Netz nicht gesprochen werden kann. In Berlin ist die Situation zwar etwas günstiger und es gibt in jedem Bezirk zugelassene Soziotherapeut*innen, aber gerade in jüngster Zeit haben mehrere psychosoziale Träger ihr Angebot eingestellt.

Der Grund: Die Soziotherapie ist nicht kostendeckend finanziert, sondern allzuoft ein Zuschussgeschäft. Ein weiteres Problem ist der Umstand, dass es vielerorts (so auch in Berlin und Brandenburg) keine länderspezifischen Rahmenverträge für die Soziotherapie gibt.

An dieser unbefriedigenden Situation muss dringend etwas geändert werden. Die PIBB sucht derzeit nach Ansatzpunkten für die Förderung der Soziotherapie und versucht dabei auch die Unterstützung der Krankenkassen zu gewinnen.

Seit mehr als einem Jahr erarbeitet und berät der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über die Erstfassung einer Richtlinie zum § 92 Abs. 6b SGB V  zur ambulanten Komplexbehandlung. Dabei geht es um die berufsgruppenübergreifende und koordinierte Versorgung insbesondere schwer psychisch kranker Menschen mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf.

Die PIBB gehört zu den stellungnahmeberechtigten Institutionen und hat fristgemäß am 26. Januar ihre Stellungnahme zu dem Beschlussentwurf der Richtlinie abgegeben. Sie kann sich dabei auf langjährige Erfahrungen der integrierten Versorgung in einem multiprofessionellen Netz aus Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychotherapeut*innen, Soziotherapeut*innen, psychiatrischen Pflegekräften und Ergotherapeut*innen stützen.

Aus Sicht der PIBB ist es besonders wichtig, bei der Behandlungsplanung und Koordination für diese Patientengruppe mit schweren psychischen Störungen ggf. auch rechtskreisübergreifend Maßnahmen und Dienste außerhalb des Wirkungskreises SGB V  einzubeziehen.

Im Juli 2014 ist das Netz der PIBB als erstes Psychiatrie-Praxisnetz durch die KV Berlin anerkannt worden. Nach der Richtlinie der KV Berlin ist vorgesehen, dass nach einem  Zeitraum  von 5 Jahren erneut spezifische  Strukturvorgaben, Versorgungsziele und Kriterien  nachzuweisen sind.

Nun kam am 20. Juli 2020 der erfreuliche Bescheid der KV Berlin: Das Praxisnetzt wird weiterhin nach der geltenden Richtlinie anerkannt und die Rezertifizierung  ist erfolgt.

Die Geschäftsführung und das Team der PIBB freuen sich über diese gute Nachricht. Damit ist gleichzeitig auch die Möglichkeit gegeben, für das kommende Jahr 2021 eine erneute Projektförderung zur ambulanten psychiatrischen Komplexbehandlung zu beantragen.

Seit Anfang Juni 2020 hat Frau Dr. Karin-Maria Hoffmann die Leitung der Geschäftstelle der PIBB übernommen.  Sie ist bereits seit 2008 im Rahmen des externen Qualitätsmanagements für die PIBB tätig und daher den beteiligten Akteur*innen und Kooperationspartner*innen der Integrierten Versorgung bekannt. Nun ist sie außerdem für die Bereiche Management und Projektentwicklung verantwortlich.