Stand 15.6.2016
Welche Aufgabe übernimmt die Psychiatrische Pflege in der IV?
Gemeinsam mit der Soziotherapie übernimmt die Psychiatrische Pflege in der IV die wichtige Aufgabe der bezugstherapeutischen Arbeit und der aufsuchenden Betreuung. Für viele Patienten ist die psychiatrische Pflegekraft auch der erste Ansprechpartner in Krisen, der schnell erreichbar ist, die Situation und das Befinden des Patienten einschätzt und weitere Maßnahmen (z. B. Arztbesuch) veranlasst. Insbesondere in den „alten“ IV-Verträgen mit der DAK (Typ A) und der BKK-VBU übernimmt die Psychiatrische Pflege eine zentrale Rolle, indem sie schnell verfügbar und flexibel einsetzbar ist und so ganz wesentlich zur Stabilisierung des Patienten und zur Vermeidung unnötiger stationärer Behandlungen beiträgt.
Wie sind die Anforderungen an die psychiatrische Pflege in der IV?
Der Pflegedienst muss über gültige Verträge/Zusatzvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der häuslichen psychiatrischen Krankenpflege nach § 37 a SGB V verfügen. Mit der DAK wurden außerdem Übergangsregelungen für Berlin und Brandenburg vereinbart.
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Wann wird die psychiatrische Pflege tätig?
Die psychiatrische Pflege wird auf ärztliche Verordnung und in Absprache mit dem behandelnden Facharzt tätig. Die Verordnung wird über die PIBBnet übermittelt. In der Regel sind außerdem gerade zu Beginn der IV-Behandlung und dann regelmäßig im Verlauf mündliche Absprachen zwischen Arzt und Psychiatrischer Pflegekraft erforderlich.
Wie ist der Umfang der psychiatrischen Pflegeleistungen in der IV?
Umfang und Frequenz der pflegerischen Maßnahmen werden vom Arzt in der Verordnung festgelegt, sind jedoch ggf. in Absprache mit dem Arzt flexibel einsetzbar. Das bedeutet konkret, dass es für die Erbringung der psychiatrischen Pflege einen Ermessensspielraum gibt und dass der maximale Verordnungsrahmen nicht in jedem Fall ausgeschöpft werden muss. Wichtig ist hierbei stets die Kommunikation mit dem Arzt.
Für die Verordnung und Erbringung der psychiatrischen Pflege sind in einzelnen IV-Verträgen (DAK A, BKK-VBU) Kontingente festgelegt, die in jedem Fall beachtet werden müssen. Bei dem IV-Vertrag mit der AOK gibt es keine festgelegten Kontingente, deshalb ist es hier besonders wichtig, auf einen bedarfsangepassten, aber auch maßvollen Einsatz der psychiatrischen Pflege zu achten.
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Wie erfolgt die Dokumentation der pflegerischen Leistungen?
Sobald Sie eine Verordnung für psych. Pflege erhalten haben, legen Sie in PIBBnet einen Leistungsnachweis an. In diesem Leistungsnachweis wird jeder Einsatz mit Datum, Dauer und Handzeichen dokumentiert. Die Dokumentation sollte unbedingt zeitnah erfolgen, d. h. in der Regel spätestens 3 Arbeitstage nach dem Einsatz. Der Leistungsnachweis dient der Dokumentation Ihrer Leistungen und ist außerdem die Grundlage für die Abrechnung.
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